Positiv: Rechtsgutachten bestätigt Klimaservicegebühr

So selbstverständlich, wie heute die Müllentsorgungsgebühren von Jedermann akzeptiert und gezahlt werden – soll in Zukunft auch die CO2-Vermeidungsgebühr werden. Um diesen Ansatz rechtlich zu prüfen, wurde im vergangenen Oktober Prof. Pegatzky – anerkannter Experte für öffentliches Wirtschafts- und Finanzrecht – mit einem Gutachten zum CO2COMPASS-Konzept beauftragt.
 
Das Gutachten, das im März fertig wurde, zeigt auf, dass bei Gründung einer kommunalen Klimaschutzeinrichtung, an die die Gebäude der Kommune virtuell angeschlossen werden, gebührenfinanzierte Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele möglich sind.
 
Damit haben Kommunen ein starkes, rechtlich abgesichertes Werkzeug, um den Umbau des Gebäudesektors zur Klimaneutralität gemäß Pariser Abkommen zu realisieren.
 
Ein großer Dank an Prof. Pegatzky!